§ 10 Mitgliedsbeiträge
Info: Satzungsteil über die Mitgliedsbeiträge
1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung
festgesetzt. Die Beiträge werden unterschieden für:
Anwender digitaler Fotografie
Hersteller und Vertreiber von digitalen Bildaufzeichnungssystemen u.ä.
2. Die Beiträge sind für das ganze Jahr zu entrichten, in dem die Mitgliedschaft
erworben wird oder durch Kündigung oder Ausschluss erlischt.
