PIC-Verband - Professional Imagers Club

§ 11 Rechnungslegung

Info: Satzungsteil über die Rechnungslegung

1. Der Jahresabschluss ist vom Vorstand für jedes Geschäftsjahr der ordentlichen
Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Die Rechnungslegung hat aus
einem Einnahmen- und Ausgaben-Bericht und einer Bilanz zu bestehen. Die
Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss zu prüfen und mit einem Vermerk über
das Prüfungsergebnis zu versehen.