§ 12 Auflösung des Verbandes
Info: Satzungsteil über die Auflösung des Verbandes
1. Über die Auflösung des Verbandes kann nur eine Mitgliederversammlung
entscheiden. Der Auflösungsbeschluss erfordert die Mehrheit von drei Viertel der
abgegebenen Stimmen. Die letzte Mitgliederversammlung entscheidet über die
Verwendung des Verbandsvermögens.
Hardheim, im November 2003
