PIC-Verband - Professional Imagers Club

§ 2 Mitgliedschaft

Info: Satzungsteil über die Mitgliedschaft

1. Mitglied des Verbandes können natürliche Personen, juristische Personen oder sonstige Personenvereinigungen sein, die im Bereich der digitalen Fotografie, der digitalen Bildverarbeitung und -anwendung tätig sind.

2. Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich bei der Geschäftsleitung einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann binnen zwei Monaten nach Zustellung des Bescheides Einspruch zur entgültigen Entscheidung durch die Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle eingelegt werden.

3. Alle Mitglieder sind im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung gleichberechtigt. Sie sind verpflichtet, den Verband bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.

4. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende durch eingeschriebenen Brief an den Geschäftsführer kündigen. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch den Tod des Mitglieds bei natürlichen Personen oder die Beendigung des Bestehens bei juristischen Personen oder sonstigen Personenverbindungen.

5. Der Ausschluß eines Mitglieds kann durch den Vorstand erfolgen bei:

Grober Verletzung der Satzung

Fortfall der Voraussetzung für die Mitgliedschaft

Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Verbandes

Rückstand in der Beitragszahlung über sechs Monate trotz wiederholter Mahnung

Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Berufung an die Mitgliederversammlung durch schriftliche Eingabe innerhalb eines Monats ab Zustellung der Entscheidung zulässig.

6. Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung etwa noch ausstehender Verpflichtungen gegenüber dem Verband. Rechte am Verbandsvermögen erlöschen mit der Beendigung der Mitgliedschaft.