PIC-Verband - Professional Imagers Club

§ 2a Kooperationspartnerschaft

Info: Satzungsteil über Kooperationspartnerschaft

1. Ausbildungsstätten, die nicht gewerblich tätig sind, wie Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstige Schulen, kann auf einstimmigen Beschluß des Vorstandes der Titel "Kooperationspartner des PIC" verliehen werden. Dieser Beschluß kann jederzeit einstimmig widerrufen werden.

2. Der Titel berechtigt zur Teilnahme an Mitgliederveranstaltungen und zur Mitarbeit in den Fachausschüssen. Kooperationspartner sind beitragsfrei, haben kein Stimmrecht und nehmen nicht an Mitgliederversammlungen teil.