PIC-Verband - Professional Imagers Club

§ 4 Mitgliederversammlung

Info: Satzungsteil über die Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal im Geschäftsjahr und zwar
innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des vorhergehenden Geschäftsjahres
zusammen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn es der
Vorsitzende und ein Vorstandsmitglied oder ein Drittel der Gesamtzahl der
stimmberechtigten Mitglieder beantragen.
3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von
dem stellvertretenden Vorsitzenden einberufen.
4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Angabe von Ort, Tag
und Stunde und unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens fünf
Wochen erfolgen. Die Einberufung durch Übersendung einer email ist als
schriftlich im Sinne der Satzung anzusehen.
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig, ohne
dass es auf die Zahl der Erschienenen ankommt.
5. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sowie Wahlvorschläge müssen
mindestens drei Wochen vor Abhaltung der Versammlung schriftlich bei dem Vorstand
eingereicht und unverzüglich den Mitgliedern zugeleitet werden. Anträge, die später
eingerichtet werden, können mit Zustimmung von zwei Dritteln aller Anwesenden zur
Verhandlung und auch zur Abstimmung gebracht werden.