PIC-Verband - Professional Imagers Club

§ 7 Vorstand

Info: Satzungsteil über den Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden
Vorsitzenden sowie dem Kassier.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann sich der Vorstand für die
restliche Amtszeit in Beschlusswege ergänzen.
4. Die Vorsitzenden der gewählten Fachausschüsse (9) nehmen auf Einladung des
Vorsitzenden an den Sitzungen des Vorstandes teil.
5. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von zwei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Er
entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.
6. Die Beschlussfassung des Vorstandes kann durch den Vorsitzenden, wenn er es für
notwendig hält, auf schriftlichem Wege durchgeführt werden.
7. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verband
gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 Absatz 2 BGB.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet sich im Innenverhältnis von seiner
Vertretungsbefugnis nur bei längerer Verhinderung des Vorsitzenden, mindestens
5 Tage, Gebrauch zu machen.