§ 8 Aufgaben des Vorstandes
Info: Satzungsteil über die Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand besitzt alle Befugnisse, die nicht durch zwingende Rechtsvorschriften
oder durch die Satzung anderen Organen zugewiesen sind.
2. Zu seinen Aufgaben und Befugnissen gehören insbesondere:
die Vorlage des Jahresberichtes vor der ordentlichen Mitgliederversammlung
die Aufstellung des von der ordentlichen Mitgliederversammlung festzusetzenden
Jahresetats
die Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern
die Vorbereitung von wichtigen Sachgeschäften und Antragsstellungen an die
ordentliche Mitgliederversammlung
